AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1  Einbeziehungs-, Geltungs- und Abwehrklausel, Allgemeines

1.1    Auf den umseitigen Auftrag finden ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Anwendung. Davon abweichende Vereinba­rungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

1.2    Unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen widersprechende Allge­meine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Bestellers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allge­meinen Geschäftsbedingungen des Bestellers.

1.3   Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden bei laufender Geschäftsbeziehung auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.4   Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2  Lieferung

2.1  Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen, mangels solcher die allgemeinen Regeln.

Bei verspäteter Rückgabe (d. h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit) von Ladegerätschaften (z. B. Gitterboxen, KLT’s) behalten wir uns in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten dem Besteller in Rechnung zu stellen.

2.2  Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Liefer­pflicht.

2.3  Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

2.4  Die Angaben von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, daß eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Die An­gabe bloßer Fix-Klauseln in der Bestellung des Käufers wie „fix“, „ohne Nachfrist“, „o. N.“ oder ähnliche genügt nicht.

3  Berechnung

3.1  Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise „ab Werk“, ohne Verpackung; Verpackung und Fracht werden gesondert berechnet.

3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

3.3  Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4  Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungs­umfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5  Zahlung

5.1  Unsere Rechnungen sind ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Verein­barung.

5.2  Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Bestellers.

5.3  Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 4-%-Punkte über dem Basiszinssatz nach dem BGB, berechnet.

5.4  Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kredit­würdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.5  Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6  Versand

6.1 Verladung und Versand erfolgen „ab Werk“ unversichert auf Gefahr des Empfängers. Sofern der Besteller es schriftlich wünscht, werden wir die Lieferung durch einen Transportversicherer eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6.2  Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Bestellers.

7  Mängelansprüche

7.1  Der Besteller kann keine Rechte daraus herleiten, daß wir uns mit einer Beanstandung befassen, die Ware untersuchen oder wegen der Beanstandungen mit ihm oder Dritten korrespondieren.

7.2  Der Besteller hat die Ware unverzüglich bei Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsgemäßheit zu untersuchen. Soweit zumutbar, hat der Besteller eine Probeverarbeitung vorzunehmen. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Betrieb des Bestellers nach DIN ISO 9000 und ihren Forlgevorschriften zertifiziert, richtet sich das Maß der vom Käufer mindestens an den Tag zu legenden Sorgfalt bei der Erfüllung seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB auch im Verhältnis zu uns nach dem Inhalt seiner Qualitätssicherungsvorschriften, sofern nicht schon nach allge­meinen kaufmännischen Grundsätzen höhere Anforderungen zu stellen sind.

7.3  Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzu­bessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ein hierüber hinausgehendes Recht des Bestellers auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen.

7.4  Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos und werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren schriftlich zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen behoben, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises ver­langen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbe­sondere auf Schadenersatz statt der Leistung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unserer Hilfspersonen. In jedem Fall wird die Haftung der Höhe nach auf den nach dem normalen Verlauf der Dinge vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8  Schadenersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schaden­stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbe­schränkt haften.

9  Eigentumsvorbehalt

9.1  Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2  Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.3  Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Ein­stellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.

9.4  Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

9.5  Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.

9.6  Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung über­eignet oder abgetreten werden.

9.7  Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei­geben.

10  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Chemnitz. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Chemnitz oder nach unserer Wahl dessen allgemeiner Gerichtsstand.

11  Rechtswahl, Erfüllungsort  und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1  Auch für alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäfts­bedingungen. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Aus­schluß des internationalen Privatrechts maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z. B. UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

11.2  Soweit Bezug auf die allgemeinen Regeln oder die Klausel „ab Werk“ genommen wird und weder im Kaufvertrag noch in diesen Bestimmungen Abweichendes vereinbart wurde, findet die Klausel „ex works (EXW) Chemnitz“ gemäß INCOTERMS 2010 Anwendung.

11.3  Soweit wir im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen müssen, verpflichtet sich der Besteller zur Übernahme aller gerichtlichen und außer­gerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten anwaltlicher Hilfe in dem Verhältnis, wie unsere Ansprüche begründet sind. 

11.4  Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller ist Chemnitz. Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Chemnitz. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen Vertragspartnern.

11.5  Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Rege­lungen nicht berührt.

12 Angaben zur Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Transparenzgebot Art. 12 ff DSGVO

12.1 Zweckbestimmung
Unser Unternehmen be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5 und 6 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 12 ff DSGVO und nach Maßgabe von § 32 BDSG das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittlebarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO auschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.

Die Rechte Betroffener

Gemäß Art. 15 ff DSGVO haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Be- und Verarbeitung Ihrer Daten.

Weiterhin haben Betroffene gem. Art. 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Be- und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zukunft falls die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO beruht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dabei nicht berührt.
Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Schriftform erfoderlich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail unter datenschutz.eska[@]net .

12.2 Löschung von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck für die Speicherung entfällt und keine Rechtsnorm (z. B. zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) die Beibehaltung der Daten vorschreibt. Es gelten die Vorgaben des Art. 17 DSGVO in Verbindung mit § 35 BDSG. Sofern die Löschung durch gesetzliche , vertragliche oder handels- bzw. steuerrechtliche Gründe nicht möglich ist, kann eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten auf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Für die Wahrnehmung des Rechtes ist die Schriftform erforderlich.

12.3 Das Recht des Betroffenen auf Datenübertragbarkeit
Das Unternehmen stellt das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. ARt. 20 DSGVO sicher. Jeder Betroffene hat das Recht, eine Kopie seiner pb-Daten in einem üblichen maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.

12.4 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des BDSG
ESKA Automotive GmbH
E-Mail: datenschutz.eska[@]eska.net

12.5 Datenschutzbeauftragter des Unternehmens
Hermann J. Janz, c/o Janz Consulting
Schevenstr. 18, 01326 Dresden

12.6 Beschwerderecht
Jeder Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: saechsdsb@remove-this.sit.sachsen.de erreichbar.